Der European Data Protection Supervisor (EDPS) verweist in seinem Jahresbericht 2021 auf eine Möglichkeit, personenbezogene Daten auf Basis der Zustimmung in Drittländer zu übermitteln.
Ein Lichtblick für "Newsletterversand"?
Art 49 Abs 1 lit a DSGVO erlaubt es, dass Datenübermittlungen in Drittländer auf eine ausdrückliche Einwilligung gestützt werden kann. Ist das ein tauglicher Ausweg für Datenübermittlungen in die USA?