Steuerung von Abläufen und deren Optimierung steht oft im Widerstreit mit "Überwachung" oder "Kontrolle" von Mtiarbeiter*Innen. Zum möglichst effizienten Einsatz von Ressourcen ist es notwendig, detaillierte Informationen über Abläufe zu erheben. Dies geht meist mit der Erhebung von Daten über die Arbeitsabläufe von Mitarbeiter*Innen einher. In Deutschland ergab sich daraus ein Rechtsstreit zwischen Amazon Logistik Winsen GmbH und der zuständigen Aufsichtsbehörde.
VGAnsbach,Urteilv. 23.02.2022 – AN 14 K 20.00083 Verbot des Betriebs einer Videoüberwachung: „I. Die Firma … GbR hat es zu unterlassen, den Bereich der Trainingsflächen während der allgemeinen Öffnungszeiten mittels optisch-elektronischer Einrichtungen (Videoüberwachung) zu beobachten undBildaufzeichnungen anzufertigen.“ Auszug aus dem Urteil 35 (3) Schließlich konnten auch nicht die berechtigten Interessen der Klägerin oder der Trainierenden selbst die Videoüberwachung...
Am 25.05.2018 (in ca. 185 Tagen nach em Datenschutz-Frühstück vom 23.11.2017) ist es soweit.
Behörden und öffentliche Stellen sowie auch einige private Organisationen (Unternehmen, Vereine ...) benötigen (verpflichtend) einen Datenschutzbeauftragten (DSBA). Einige Organisationen werden sich mit dem Gedanken auseinandersetzen, erkennen, dass sie nicht zur Benennung verpflichtet sind, aber trotzdem eine Person in der Organisation als "DataManager" oder "Datenkoordinatorin" verantwortlich machen