Am 25.05.2018 (in ca. 185 Tagen nach em Datenschutz-Frühstück vom 23.11.2017) ist es soweit.
Behörden und öffentliche Stellen sowie auch einige private Organisationen (Unternehmen, Vereine ...) benötigen (verpflichtend) einen Datenschutzbeauftragten (DSBA). Einige Organisationen werden sich mit dem Gedanken auseinandersetzen, erkennen, dass sie nicht zur Benennung verpflichtet sind, aber trotzdem eine Person in der Organisation als "DataManager" oder "Datenkoordinatorin" verantwortlich machen