Die Datenschutzbehörde hat in einem Verwaltungsstrafverfahren (DSB-D550.084/0002-DSB/2018, 27.09.2018, rk) gegen eine Privatperson mit Straferkenntnis vom 27.09.2018 eine Geldstrafe von EUR 300,-- wegen einer Dashcam verhängt.
Die DSB hat die erste Geldstrafe verhängt. EUR 4.800,-- für eine nicht korrekt gekennzeichnete Videoüberwachung, die den öffentlichen Raum mitüberwachte.