Eine Klausel in AGB eines Fitness-Studios, die sich mit "Videoüberwachung" beschäftigte, war Thema in einem Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation gegen den Betreiber des Fitness-Studios. Der OGH hat letztlich entschieden ...
Die Datenschutzbehörde hat am 22.5.2017 eine Entscheidung zur Einwilligung gefällt. Das Kopplungsverbot wird darin vollumfänglich bestätigt. Eine Einwilligung zur Weitergabe von Daten an Dritte ist nur dann zulässig, wenn sie gesondert vom Vertragsabschluss erfolgt. Ist es nicht möglich, den Vertrag ohne diese Weitergabeklausel zu schließen, dann ist diese nicht gesetzmäßig.