Die DSB hat am 28.06.2017 eine Entscheidung zur Verwendung der Sozialversicherungsnummer durch eine Versicherung gefällt. Die Versicherung wollte die Sozialversicherungsnummer zur eindeutigen Identifizierung der Kunden / Versicherungsnehmer verwenden.
Ob dies zulässig ist, oder nicht, erfahren Sie im dataprotect | blog ...