Ein Verantwortlicher verletzt den/die Empfänger:in eines Schreibens im Recht auf Geheimhaltung, wenn er im Kuvertfenster eines an diese:n adressierten Schreibens im Betreff neben dessen Namen und Wohnadresse den Zusatz „Ihre Liegenschaft Adresse ....“ für Dritte sichtbar anführt. (BVwG, 18.10.2023, W108 2257611-1)
Darf eine Hausverwaltung die (berufliche) E-Mail-Adresse eines Miteigentümers als Kontaktadresse an einen anderen Miteigentümer herausgeben, damit eine Kontaktaufnahme erfolgen kann?