Die Herausgabe von Adressen durch Hausverwaltungen an "interessierte" Wohnungseigentümer wurde im § 20 Abs 8 WEG ab 1.1.2022 neu geregelt.
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Wahlzeit ist „Werbezeit“ – Viele erhalten persönlich adressierte Schreiben von Parteien. Woher haben die Parteien die Adressen? Was dürfen die Parteien damit tun?