In Deutschland gibt es eine besondere Regelung; in Österreich nicht. Darf ein Arbeitgeber daher den 3-G-Status oder den Impfstatus von seinen Arbeitnehmer*Innen abfragen und gegebenenfalls auch festhalten/ aufzeichnen/verarbeiten
Datenschutz in der Betriebsratsarbeit
Welche Daten dürfen verarbeitet werden? Wo sind die Grenzen?
Gastbeitrag von Dr. Thomas Schweiger, LL.M. (Duke) in Kammer-Aktuell, Ausgabe Juni 2018 der Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft für OÖ