Die DSB hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die Kontrolle von E-Mail-Protokollen aller Angestellten zur Prüfung einer bestimmten Empfängerdomain bei Verdacht der Verletzung eines Geschäftsgeheimnisses im Arbeitsverhältnis zulässig ist oder nicht. Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.
Das Landgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 26.05.2020 (13 O 244/19) einem Bewerber für eine Arbeitsstelle EUR 1.000,-- an Schadenersatz wegen Verletzung der DSGVO durch den (potentiellen) Arbeitgeber zugesprochen, der (irrtümlich) ein Email nicht an den Bewerber sondern einen Dritten versandte, und damit offenlegte, dass sich der Kläger bei der Bank beworben hatte.
Der Hamburgische Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat gegen H&M wegen der Verletzung der DSGVO im Bereich der Verarbeitung von ArbeitnehmerInnendaten eine Geldstrafe von ca EUR 35 Mio verhängt. Das „Vergehen“ H&M Hennes & Mauritz Online Shop A.B. & Co. KG („H&M“) hat Daten von Beschäftigten erhoben und gespeichert, die nicht unmittelbar mit dem Arbeitsverhältnis zu tun haben, und die Sozial- und Privatsphäre der Mitarbeiter Innen...
Zeiterfassungssysteme sind in Betrieben mittlerweile üblich. Fast ausschließlich werden dafür automationsunterstützte Systeme verwendet, um einerseits den arbeitszeitrechtlichen Vorschriften nachzukommen und anderseits die Abrechnungsbasis für die geleistete Arbeitszeit zu schaffen.
Wie ist das aber mit Zeiterfassungssystemen, die biometrische Merkmale, zB Fingerprint nutzen?