Der Fristbeginn des Art. 12 Abs. 3 DSGVO bei begründeten Identitätszweifeln Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewährt betroffenen Personen umfassende Rechte im Hinblick auf ihre personenbezogenen Daten. Diese Rechte sind jedoch an bestimmte Verfahrensvoraussetzungen geknüpft, insbesondere an die zweifelsfreie Identifizierung der antragstellenden Person. Die Frage, wann genau die einmonatige Bearbeitungsfrist des Art. 12 Abs. 3 DSGVO beginnt, wenn Zweifel an der Identität des...