Darf ein Immobilienentwickler auf Grundbuchsdaten zurückgreifen und Eigentümer anschreiben?
In Deutschland kam es zu einer DSGVO-Strafe gegen ein Bauträgerunternehmen und einen Vermessungsingenieur in Höhe von 50.000 Euro und 5.000 Euro
Bisnode Polska Sp. z o.o. erhielt von der Aufsichtsbehörde eine Geldstrafe von ca. € 220.000,--.
Bisnode informierte die Personen in der Wirtschaftsdatenbank nur dann, wenn eine Email-Adresse zur Verfügung stand. Andere Betroffene wurden aus Kostengründen nur über die Website informiert.
Hätte nicht auch die Österreichische Post bei den Marketingdaten die betroffenen Personen informieren müssen?
Die DSB hat in einer nicht rechtskräftigen Entscheidung entschieden, dass jede betroffene Person bei der Aufnahme in eine Bonitätsdatenbank zu verständigen ist. Mangels Verständigung ist die Verarbeitung rechtswidrig.
Der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz hat in einer Anfragebeantwortung bestätigt, dass die Informationspflicht des Art 13 und 14 DSGVO nicht „rückwirkend“ gelten.
Ärzte – Entfall der Informationsverpflichtung nach Art 13 und Art 14 DSGVO gegenüber Patienten - § 3b ÄrzteG idF des 2. Materien-Datenschutz-AnpassungsG
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