Im Hinblick auf eine von einer geschädigten Person allenfalls geplante Rückforderungsklage gegen einen Glückspielanbieter begehrte diese eine Auskunft bzw Datenübermittlung vom Anbieter. Der Glückspielanbieter argumentierte, dass dem Kläger kein Auskunftsrecht nach Art 15 DSGVO zustehe, weil er mit der Auskunft bloß Beweismittel für einen Zivilprozess gegen ihn erlangen wolle. Die anspruchsstellende Person verfolge nicht das Ziel, die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung zu...
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 01.02.2024 zu GZ W287 2242238-1/13E einen Fall zu beurteilen, bei dem es um einen von einer Gemeinde analog geführten Bauakt ging. Nach Ansicht der DSB und gleichlautender Ansicht des BVwG ist ein analog geführter Bauakt kein Dateisystem (filing system) iSd DSGVO, da er nicht nach personenbezogenen Daten durchsuchbar ist, und so der notwendige Ordnungsgrad nicht erreicht ist. Der Sachverhalt der "Verarbeitung": Der Bauakt wird von der Gemeinde...
Der EuGH hat am 26.10.2023 (C-307/22) entschieden, dass eine betroffene Person das Recht hat im Rahmen des Art 15 DSGVO unentgeltlich eine erste Kopie der Patientenakte zu erhalten. Die Frage hatte der deutsche Bundesgerichtshof dem EuGH vorgelegt. Die innerstaatliche deutsche Regelung (§ 630 (2) BGB) sieht eine Kostenerstattungspflicht für den/die Patentient:in vor. Die betroffene Person stellte einen Antrag iSd Art 15 DSGVO um einen Regressanspruch gegen den Arzt durchzusetzen. Der EuGH hat...
EuGH: Empfänger sind bei einer Auskunftsanfrage iSd Art 15 DSGVO (grundsätzlich) zu nennen. Die Ausnahmen werden vom EuGH sehr eng definiert. Der Verantwortliche hat keine Auswahlmöglichkeit, sich zu entscheiden, ob er nur die Kategorien der Empfänger nennt, oder die konkreten Empfänger.
In einem Verfahren vor dem EuGH soll geklärt werden, ob bei einer Auskunft iSd Art 15 DSGVO "Empfängerkategorien" oder "konkrete Empfänger" zu beauskunften sind. Nun liegt die Stellungnahme des Generalanwaltes vor.
Eine neue Vorlage des LVwG Wien (in einem Exekutionsverfahren!) an den EuGH beschäftigt sich mit der Frage, ob Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eine Verweigerung einer Auskunft ermöglichen können.
Eine Entscheidung der DSB vom 8.9.2020 (GZ 2020-0.436.002, Verfahrenszahl DSB-D124.909) lässt zum Inhalt des Auskunftsanspruches iSd Art 15 DSGVO aufhorchen. „Marketingunternehmen“ und „Adressverlage“ beware ….
Auskunft über „Datenkategorien“ iSd Art 15 Abs 1 lit b DSGVO ... "tatsächliche Eintragungen" (wie Namen, steuerrelevante Angaben) sind zu beauskunften, und es reicht nicht "Überschriften" bekannt zu geben
Art 15 Abs 3 DSGVO gibt betroffenen Personen ein „Recht auf Kopie der Daten“, nicht aber ein Recht auf eine Kopie von Unterlagen. Die DSB hat dazu in einer aktuellen Entscheidung Aussagen getätigt.