Artikel mit dem Tag "Art 17"



Geldbußen / Geldstrafen  · 11. November 2019
Der Widerruf der Einwilligung darf nicht erschwert werden. Die Erschwerung des Widerrufes führte in Polen zu einer DSGVO-Strafe.

In einem Bescheid (27.08.2018, rk, DSB-D123.085/0003-DSB/2018) hat die DSB festgehalten, dass es zulässig ist, Bewerberdaten 7 Monate nach Ende des Bewerbungsverfahrens aufzubewahren.

Geldbuße von EUR 50.000,-- in Deutschland wegen Verstoß gegen die DSGVO
Geldbußen / Geldstrafen  · 26. Mai 2019
N26 (eine Online-Bank) speicherte zu viele Daten von ehemaligen Kunden. Der Berliner Datenschutzbeauftragte verhängte eine empfindliche Geldbuße für eine „schwarze Liste“.

Ein Allgemeinmediziner hat kein Recht auf Löschung aus (neutralen) Plattform. Es besteht ein Interesse des Betreibers und der Patienten an Information mit Bewertungen und Erfahrungsberichten. Wenn es "safeguards" gibt, die Mißbrauch verhindern, dann überwiegen die Interessen des Plattformbetreibers.

Ein Bewerber verlangte die Löschung seiner Daten. Die Österreichische Datenschutzbehörde bestätigte eine Speicherdauer von 7 Monaten

Entscheidungen zum Datenschutzrecht · 03. September 2018
Die Datenschutzbehörde beschäftigte sich vor Kurzem mit der Frage, ob die Verjährungsfrist des § 207 Abs 2 Buundesabgabenordnung (BAO) eine Aufbewahrung von Daten von Kunden rechtfertigen kann. Die DSB sagt: NEIN

Dürfen Stamm- und Kontaktdaten nach einer Löschungsanfrage noch gespeichert sein? Die Datenschutzbehörde hat am 28.05.2018 dazu "NEIN" gesagt.