In UK hat ein Gericht geurteilt, dass der Art 27-Vertreter nicht für die Einhaltung der Bestimmungen der DSGVO durch den Verantwortlichen haftet, und zB auch nicht für Schadenersatz in Anspruch genommen werden kann.
In den Niederlanden wurde ein (exterritorialer) Verantwortlicher mit einer DSGVO-Strafe belegt. Er hatte keinen Vertreter iSd Art 27 DSGVO bestellt, und wurde von der Behörde nun aufgefordert, dies binnen einer Frist nachzuholen und es wurde eine Zwangsstrafe von EUR 20.000,-- für je 14 Tage Nichtbestellung bei Nichtbeachtung dieser Anordnung angedroht.