In einem nicht rechtskräftigen Verfahren hat die DSB mit Bescheid vom 22.12.2021 erkärt, dass Google Analytics (ohne Einwillligung und anoymize_ip) nicht rechtskonform wegen eines unzulässigen Datentransfer in die USA verwendet werden kann.
Hochschule RheinMain darf auf ihrer Webseite nicht den Dienst „Cookiebot“ nutzen – so titelte das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einer Pressemitteilung am 6.12.2021
Der Hard Brexit hätte Großbritannien ab 1.1.2021 zu einen (unsicheren) Drittland gemacht. Dies hätte weitreichende Folgen für den internationalen Datentransfer gehabt. Doch was bedeutet der "geregelte " Brexit nun?
Der Europäische Datenschutzausschuss hat sich mit den Folgen der Schrems-II-Entscheidung des EuGH beschäftigt.
Auf 38 Seiten werden (vorerst) in englischer Sprache Hinweise und Tipps gegeben, wie internationale Datentransfers in Drittländer zulässig sein können.
Art 49 Abs 1 lit a DSGVO erlaubt es, dass Datenübermittlungen in Drittländer auf eine ausdrückliche Einwilligung gestützt werden kann. Ist das ein tauglicher Ausweg für Datenübermittlungen in die USA?
Was können Unternehmen jetzt tun? Womit müssen Unternehmen rechnen? Werden die Aufsichtsbehörden nun Sanktionen verhängen, zB Strafen oder Datenübermittlungen untersagen?