Im aktuellen Tätigkeitsbericht (2022) des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) findet sich dazu der Sachverhalt und auch die Lösung.
Vodafone darf nach Ansicht der agencia espanola protection datos die Kunden per What´s App in vertraglichen Angelegenheiten kontaktieren, zB um Termine mitzuteilen.