Eine Klausel in AGB eines Fitness-Studios, die sich mit "Videoüberwachung" beschäftigte, war Thema in einem Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation gegen den Betreiber des Fitness-Studios. Der OGH hat letztlich entschieden ...
Smart-Meter übermitteln automatisiert den Verbrauch an den Stromanbieter; dies kann viertelstündlich. Es könnten Viertelstunden-, Tages- oder Monatswerte gespeichert werden, aber auch eine Konfiguration mit jährlicher Übermittlung des Verbrauches (bzw. Zählerstandes) ist möglich. Der OGH befasst sich mit der Zulässigkeit dieser Verarbeitung personenbezogener Daten.