Die schwedische Datainspektionen verhängte die erste DSGVO Strafe. Die Datenschutzbehörde stellte im Entscheid (DI-2019-2221 vom 20.08.2019) fest, dass die Oberschulbehörde in der Gemeinde Skellefteå durch die Verwendung von Gesichtserkennung mit Kameras zur Anwesenheitskontrolle von Schülern personenbezogene Daten ohne ausreichende Rechtsgrundlage verarbeitet hat, und gegen die DSGVO verstoßen hat
Zeitungen nahmen die DSGVO zum Anlass, ein Online-Geschäftsmodell zu entwickeln.
Entweder der Website-Besucher akzeptiert Werbung oder er schließt ein "Abo" ab. Nach einem Bericht im Standard hat die DSB dazu bereits eine Entscheidung gefällt.
Anforderungen an vorformulierte Einwilligungserklärungen.
Entscheidung der DSB vom 31. Juli 2018, GZ: DSB-D213.642/0002-DSB/2018, rechtskräftig
(Quelle: Newsletter der Datenschutzbehörde)