Die Österreichische Datenschutzbehörde hat am 7.12.2023 GZ: 2023-0.583.644 (unmittelbar nach der Entscheidung Deutsches Wohnen SE des EuGH) eine Geldstrafe in Höhe von EUR 20.000,-- gegen eine juristische Person ausgesprochen. Es geht um eine unzulässige Videoüberwachung an einem Arbeitsplatz sowie Verstoß gegen die Verpflichtung ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten iSd Art 30 DSGVO zu führen. Wie kam es zum Verwaltungsstrafverfahren? Dem Verwaltungsstrafverfahren vorangegangen...
Wer keine Auskunft erteilt, sondern die Daten löscht riskiert eine DSGVO-Strafe Erstes Straferkenntnis der DSB nach der EuGH-Entscheidung Deutsches Wohnen. Die DSB (2023-0.789.858, 11.12.2023) hat nur drei Tage nach der EuGH-entscheidung die erste Geldstrafe verhängt. Es ist nicht nötig, dass eine natürliche Person identifiziert wird, die den DSGVO-Verstoß begangen hat. Die Strafbestimmung in Art 83 DSGVO ist abschließend. EUR 9.500,-- Strafe wegen Löschung statt Auskunft Ein...
Im aktuellen Newsletter der Datenschutzbehörde (4/2023)wird über einen inhaltlich rechtskräftigen Bescheid berichtet, bei dem nur mehr die Höhe der Strafe fraglich (weil bekämpft) ist. Thema war, dass von einem Arzt medizinische Daten einer Person als Reaktion auf eine Google Rezension veröffentlicht wurden. D550.747 (2023-0.420.407), Straferkenntnis, unrechtmäßige Veröffentlichung von Gesundheitsdaten in Beantwortung auf Google-Rezension, Höhe nicht rechtskräftig. Die...
In Beschwerdeverfahren sollte der Verantwortliche mit der Aufsichtsbehörde zusammenarbeiten. Wer nicht mit der Aufsichtsbehörde kooperiert, riskiert eine Verwaltungsstrafe.
Die Aufsichtsbehörde in den Niederlanden verhängte für eine verspätete Meldung eines Datenschutzvorfalles (Art 33 DSGVO) eine Geldstrafe gegen einen Verantwortlichen. Es traf keinen geringeren als booking.com. Die Strafe ist nicht rechtskräftig.
Aufmerksamen Lesern des Blog wird nicht entgangen sein, dass es gar nicht so einfach für die Datenschutzbehörde eine juristische Person wegen des Verstoßes gegen die DSGVO zu verurteilen und eine DSGVO-Strafe iSd Art 83 DSGVO zu verhängen. Dies liegt am österreichischen Prozessrecht, dem Verwaltungstrafgesetz (VStG)
Der VwGH hat eine Entscheidung zur "Strafbarkeit der juristischen Person im Datenschutzrecht" gefällt.
Mag. Michael Suda (von der DSB) hat uns dazu einen Gastbeitrag zur Verfügung gestellt.