Der Versand eines Newsletters an „Kunden“ nach einem Assetdeal führt zu einem Verfahren vor der DSB, dem BVwG und dem OGH
Eine Frage, die die Praxis immer wieder beschäftigt: Darf bei einem Unternehmenskauf der Käufer die vorhandenen Kundendaten für E-Mail-Marketing nutzen. Nun liegt dazu eine (weitere) Entscheidung, diesmal des BVwG vor (nicht rechtskräftig), wobei auch eine Wettbewerbssituation (Verfahren vor dem OGH) eine Rolle spielt.
Im aktuellen Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit findet sich ein Hinweis auf ein Geldstrafe beim einem Asset-Deal.