Art 17 DSGVO beschäftigt sich mit dem Recht auf Löschung, das nicht absolut gilt, sondern als Pendent zum Grundsatz der Speicherbegrenzung des Art 5 (1) lit e DSGVO zu sehen ist. In Bayern gibt es nun eine 47seitige Orientierungshilfe zum Thema, die sich auch damit beschäftigt, wie lange Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen gespeichert werden dürfen (Art 17 Abs 3 lit e). Zu denken ist hier zB an Verjährungsfristen in Zusammenhang mit der...
Unser Nachbarland, das im Datenschutz immer als strenger gilt als wir, macht es uns vor. Die Aufbewahrung und Nutzung des G-Status-Nachweises durch den Arbeitgeber wird gesetzlich für zulässig erklärt. § 28b IfSG (neu) (1) Arbeitgeber und Beschäftigte dürfen Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte von Arbeitgebern und Beschäftigten untereinander oder zu Dritten nichtausgeschlossenwerdenkönnen, nur betreten und Arbeitgeber dürfen Transporte von mehreren Beschäftigten zur...