Artikel mit dem Tag "Aufsichtsbehörde"



Das AG Wiesbaden hat am 03.03.2022 GZ: 9C 2338/22 einige Aussagen zu Art 15 DSGVO und der Erfüllung der Auskunftspflicht getätigt. Leitsätze 1. Aus Art. 15 DSGVO ergibt sich nicht, dass die geschuldete Datenauskunft zwingend in einem einzigen Dokument zu erteilen ist. 2. Der Auskunftsverpflichtete genügt seinen Pflichten gemäß Art. 15 Abs. 1 Hs. 2 lit. f DSGVO, wenn er dem Auskunftsberechtigten das Bestehen einer Beschwerdemöglichkeit bei einer Aufsichtsbehörde mitteilt. Die Nennung der...
Verantwortlicher in D - betroffene Person in Ö - DSB entscheidet
Der Verantwortliche hat seinen Sitz in Deutschland. Eine betroffene Person aus Österreich will Auskunft gem. Art 15 DSGVO. Der Verantwortliche meldet sich nicht. Wer ist zuständig?

Newsletter-Tool als Datenschutzrisiko
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat die Verwendung eines Newslettertools ohne Vorprüfung aufgrund von Datenübermittlungen in die USA für unzulässig erklärt.

Beschwerden, die online eingebracht wurden, wurden gelöscht. Die Aufsichtsbehörde ersucht, die Beschwerden neuerlich einzubringen.

Die Niederländische Aufsichtsbehörde hat eine Geldstrafe von EUR 600.000,-- gegen UBER verhängt. Die englische Behörde (ICO) verhängt 385.000,-- Pfund an Strafe.

Artikel / Publikationen · 20. November 2018
Die Österreichische Datenschutzbehörde veröffentlicht keine Prüffragen oder Fragebögen zu Datenschutzprüfungen für amtswegige Prüfverfahren. Andere tun es.

12. November 2017
Die Meldung von Datenschutzvorfällen (Data Breach Notification) ist eine der Verschärfungen, die mit 25.05.2018 durch die Geltung der DSGVO auf Behörden, öffentliche Stellen und auch Unternehmen zukommt. Ist der Verlust eines USB-Sticks mit Datensätzen aus der Debitorenbuchhaltung an die Aufsichtsbehörde oder gar an alle betroffenen Personen zu melden?

Die DSGVO wird mit 25.5.2018 wirksam und für "betroffene Personen" (bisher: "Betroffene") und "für die Verarbeitung Verantwortliche" (bisher: Auftraggeber) und Dienstleister (bisher: Auftragsdatenverarbeiter) ändert sich etwas im Verhältnis zueinander. Die Rechte der betroffenen Person werden gestärkt und ausgeweitet