Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Verantwortlichen und Akteneinsicht im Beschwerdeverfahren vor der DSB.
Die beschwerdeführende Person im Verfahren vor der DSB (zB bei einem Verfahren um Löschung oder Auskunft) hat Akteneinsicht in die vom Verantwortlichen vorgelegten Unterlagen, die uU Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Kann das verhindert werden?
Die DSB hat die Anwendung der Haushaltsausnahme bei Verarbeitungstätigkeiten in Zusammenhang eines Scheidungsverfahrens im Sinne eines „dual use“ (Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche) verneint.
Art 49 Abs 1 lit a DSGVO erlaubt es, dass Datenübermittlungen in Drittländer auf eine ausdrückliche Einwilligung gestützt werden kann. Ist das ein tauglicher Ausweg für Datenübermittlungen in die USA?