Kein Schadenersatz bei der einmaligen falschen Zusendung eines Kontoauszuges
Das LG Köln hat den Anspruch auf Schadenersatz gem. Art 82 DSGVO bei einer einmaligen Zusendung eines Kontoauszuges an einen unberechtigten Empfänger abgelehnt. (Urteil LG Köln, 7.10.2020, 28 O 71/20)
Das AG Diez hat am 7.11.2018 (8 C 130/18) eine Entscheidung zum schadenersatzrechtlichen Anspruch nach Art 82 DSGVO gefällt. Es geht davon aus, dass „Bagatellschäden“ nicht zu ersatzfähigen Ansprüchen führen.