Knapp ein Jahr nach Geltungsbeginn, am 28.5.2019 hat die APD eine Geldstrafe von EUR 2.000,-- wegen Wahlwerbung per E-Mail gegen einen Bürgermeister verhängt.
Die DSGVO sieht die Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in Art 37 DSGVO unter bestimmten Voraussetzungen vor. Einige Länder Europas haben von der Öffnungsklausel, die eine Erweiterung der Bestellpflicht ermöglicht, Gebrauch gemacht.