In einem Verfahren hat der EuGH am 30.03.2023 (C-34/21) die Frage klärt, ob der Videokonferenz-Livestream des öffentlichen Schulunterrichts unter den Anwendungsbreich der DSGVO fällt. Der Fall ist unter: "Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer" bekannt.
Der VwGH hat (am 23.10.2017) in einem "datenschutzrechtlichen" Verfahren zur Frage der Notwendigkeit der Betriebsvereinbarung (iSd § 96a Abs 1 Z 1 ArbVG) Stellung genommen.
Auch wenn die Erfasssung der Mitarbeiterdaten (Bilddaten) ein "Nebenprodukt" der Videoüberwachung sind, weil diese Daten nur zufällig erfasst werden, ist eine Betriebsvereinbarung notwendig.
Spiegel-Online am 27.10.2017: Darf der Chef mein Foto auf die Firmenwebsite stellen?
Viele Firmen werben mit den Konterfeis ihrer Mitarbeiter. Doch was, wenn ein Arbeitnehmer das nicht möchte? Wie Sie sich wehren können - und was Sie akzeptieren müssen.