Eine Bank muss Kontodaten beauskunften und auch Belege kostenlos in Kopie zur Verfügung stellen, sofern der Kunde keinen Zugriff im Online-Banking hat.
Die DSB hat in einer nicht rechtskräftigen Entscheidung entschieden, dass jede betroffene Person bei der Aufnahme in eine Bonitätsdatenbank zu verständigen ist. Mangels Verständigung ist die Verarbeitung rechtswidrig.