Eine Beanstandung einer Betriebskostenabrechnung gegenüber einer Hausverwaltung führte zu einer Datenschutzbeschwerde. Das Bundesverwaltungsgericht (19.4.2024, W 2872251990 - 1/8E) hat darüber geurteilt, und eine Entscheidung der Datenschutzbeschwerde (10.01.2022) bestätigt. Ein:e Eigentümer:in erhält die Betriebskostenabrechnung, überprüft diese und stellt vermeintliche Ungereimtheiten fest. Die betroffene Person wendet sich per E-Mail mit einer Darstellung des Sachverhaltes an die...
In Österreich ist die Frist zur Erhebung der Beschwerde gem Art 77 DSGVO mit „einem Jahr ab Kenntnis“ des Beschwerdesachverhaltes als Präklusivfrist in § 24 (4) DSG normiert. Diese Frist ist von amtswegen wahrzunehmen. Verspätete Beschwerden sind zurückzuweisen. Nach einer Entscheidung des BVwG W211 2274025-1/3E vom 05.04.2024 ist diese Frist nicht zu beanstanden. Die Möglichkeit der Erhebung einer Beschwerde ergibt sich aus Art 77 DSGVO. Die Verfahrensregeln sind jedoch nationales...
Das BVwG ist folgender Ansicht und verweht juristischenPersonen den Rechtsschutz in Datenschutzangelegenheiten im Verwaltungsverfahren, dh vor der DSB. „Damit ist aber auch § 24 DSG, welcher jeder betroffenen Person ein Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einräumt, auf natürliche Personen beschränkt. Demnach ist, insoweit eine Datenverarbeitung gemäß § 1 Abs. 1 DSG vorliegt, auch die Geltendmachung des subjektiven Rechts einer juristischen Person im Wege des...
Im österreichischen Recht gibt es eine (kurze) Frist zur Einbringung von Beschwerden bei der mangelhaften Erfüllung von Betroffenenrechten (§ 24 (4) DSG).
Das BVwG hat damit kein Problem; wer sich zu spät beschwert, dessen Beschwerde ist verfristet.
Die DSB sowie das BVwG haben sich mit der Frage beschäftigt, ob der Elternverein einer Schule eine Beschwerde eines Elternteils bezüglich schulischer Belange an die Schulde und an die Bildungsdirektion weiterleiten darf, oder ob dies eine Verletzung des Rechts auf Geheimhaltung darstellt.
Das BVwG hat sich mit der Frage der Beschwerdelegitimation und dem Verhältnis von § 24 DSG zu Art 77 DSGVO auseinandergesetzt. In der Entscheidung folgt das BVwG der im DatKomm vertretenen Meinung.
Die Cookies auf einer Website richtig zu stapeln und den Website-Besuchern schmackhaft zu machen, fällt vielen Website-Betreibern schwer. NOYB (die Organisation, die von Max Schrems gegründet wurde) geht nun gegen das unzulässige Web-Tracking vor.
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich am 18.01.2021 (W211 2226125-1) sich der Frage beschäftigt, ob bei einer Beschwerde wegen nicht oder nicht vollständig erteilter Auskunft, die ereilte Auskunft vorzulegen ist.