Artikel mit dem Tag "Betroffene"



Die Datenschutzbehörde hat in einer Entscheidung die Frage beurteilt, ob betroffene Personen einen Rechtsanspruch aus die Durchsetzung von Datensicherheitsmaßnahmen / technischen und organisatorischen Maßnahmen gem. Art 32 DSGVO hat.

20. Mai 2017
Gelten die (alten) Zustimmungserklärungen auch nach dem 25. Mai 2018 noch? Welche "neuen" Voraussetzungen für die Einwilligung gibt es, die zu beachten sind? Sind Einwilligungen zwingend nachzuholen? Eine bereits erteilte Einwilligung, die auf Basis des bisherigen Datenschutzrechtes zulässig ist, behält auch nach dem 25.5.2018 ihre Gültigkeit, wenn sie den Anforderungen der DSGVO entspricht. Besonderheiten ergeben sich für Kinder und das Kopplungsverbot (in Ö ohnehin Rechtsprechung)