Art 82 DSGVO u die rechtliche Basis für den materiellen oder immateriellen Schaden. Art 82 (1) DSGVO Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter. LG Bonn ist sehr einschränkend und mE uU contra legem, wenn es ausführt: "Es kann dahinstehen, ob in der deutlich verzögerten Erteilung der Datenauskunft ein Verstoß im Sinne...