Ein Beschwerdeführer hat bei der DSB im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens (auch) einen Antrag gestellt, dass der Verantwortliche iSd Art 83 DSGVO bestraft werde.
Dr. Riedl (BKA) vertritt in einem Interview in DaKo 4/2017, S. 75 die Meinung, dass das Grundrecht auf Datenschutz für juristische Personen in Österreich bestehen bleibt.
dataprotect hat sich mit den Argumenten auseinandergesetzt und auch die Auswirkungen beschrieben, falls es tatsächlich so sein sollte.
Die DSGVO wird mit 25.5.2018 wirksam und für "betroffene Personen" (bisher: "Betroffene") und "für die Verarbeitung Verantwortliche" (bisher: Auftraggeber) und Dienstleister (bisher: Auftragsdatenverarbeiter) ändert sich etwas im Verhältnis zueinander. Die Rechte der betroffenen Person werden gestärkt und ausgeweitet