Der EuGH hat am 25.1.2024 (C-687/21, Saturn Media) eine weitere Entscheidung zu Art 82 DSGVO gefällt. Wir haben im Blog bereits am 16.2.2022 über den Fall berichtet (der Sachverhalt kann dort nachgelesen werden). Der EuGH hat nun entschieden, dass es nicht ausreicht, dass Daten an einen unberechtigten Empfänger übermittelt werden, und die betroffene Person (lediglich) befürchtet, dass im Anschluss an diese Datenweitergabe in Hinkunft eine Weiterverarbeitung der Daten oder ein Mißbrauch...