Am 14.04.2020 hat die DSB den aktuellen Newsletter per E-Mail versandt. Auf der Website der DSB wird er in Kürze verfügbar sein. Hier unsere Anmerkungen dazu.
Die DSB hat am 16.04.2019 (DSB-D213.679/003-DSB/2018, rk) eine Anweisung iSd Art 58 Abs 2 lit d DSGVO erteilt, eine Verarbeitung von Bilddaten (Actioncam auf einer Sommerrodelbahn) nur in einer bestimmten Art und Weise durchzuführen.
Sind Fotos / Bilddaten immer sensible Daten bzw. Daten besonderer Kategorien des Art 9 DSGVO, da daraus die Rasse oder ethnische Herkunft oder auch Gesundheitsdaten erkennbar sind?
Der VwGH hat (am 23.10.2017) in einem "datenschutzrechtlichen" Verfahren zur Frage der Notwendigkeit der Betriebsvereinbarung (iSd § 96a Abs 1 Z 1 ArbVG) Stellung genommen.
Auch wenn die Erfasssung der Mitarbeiterdaten (Bilddaten) ein "Nebenprodukt" der Videoüberwachung sind, weil diese Daten nur zufällig erfasst werden, ist eine Betriebsvereinbarung notwendig.