Das Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht hat am 2. Juli 2021 eine Entscheidung (GZ: 17 U 15/21) getroffen, die für Bonitätsdatenbanken und Wirtschaftsauskunfteien (in Deutschland) von weitreichender Bedeutung ist. Das Gericht hat befunden, dass die gesetzlichen Löschfristen auch für die Schufa maßgebend sind.
Wann müssen Kreditauskunfteien die Daten aus (abgeschlossenen) Insolvenzverfahren löschen? Wie lange ist der "generelle Beobachtungszeitraum" zur Bonitätsbeurteilung. Das BVwG hat dazu eine weitere Entscheidung gefällt.
Ein deutsches Gericht (LG Lüneburg) hat einer betroffenen Person EUR 1.000,-- an immateriellem Schaden zugesprochen. Es ging um die unzulässige Datenweitergabe an eine Wirtschaftsauskunftei durch eine Bank
noyb (die von Max Schrems gegründete Datenschutz-NGO) geht gegen Credit Scoring durch Wirtschaftsauskunfteien vor. Eine erste Beschwerde wurde in Österreich gegen die CRIF eingebracht.
Die DSB fällte (bereits am 7.12.2018) eine weitere Entscheidung (DSB-D123.193/0003-DSB/2018, nicht rechtskräftig) zur Aufbewahrungsdauer von Negativdaten (Zahlungsverzug) in Bonitätsdatenbanken. Der Bescheid wurde beim BVwG angefochten. Die Entscheidung dazu ist noch ausständig.