Die Post hat die Parteienaffinität nach Ansicht der DSB (Bescheid vom 11.2.2019) unzulässigerweise verarbeitet. Das LG Feldkirch hat Anfang August 2019 EUR 800,-- an Schadenersatz zugesprochen (nicht rechtskräftig). Doch wie hoch könne eine Geldstrafe nach den Berechnungskriterien der deutschen DSK ausfallen?