In Deutschland gibt es eine besondere Regelung; in Österreich nicht. Darf ein Arbeitgeber daher den 3-G-Status oder den Impfstatus von seinen Arbeitnehmer*Innen abfragen und gegebenenfalls auch festhalten/ aufzeichnen/verarbeiten
Das BMfGSPK hat eine Verordnung zur Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Kontaktdaten durch Beförderungsunternehmer erlassen, die datenschutzrechtliche Implikationen hat. Die VO gilt ab 21.7.2020.
Am 29.5.2020 sollen Lockerungen für Veranstaltungen gelten. Ein Stufenplan wird erarbeitet: 100 Personen, 500 Personen, 1.000 Personen ...
Hier eine Information vorab (Stand 23.05.2020) ...