In der Datenbank eines Unternehmens wurde ein Vermerk gesetzt, aus dem hervorgeht, dass aufgrund eines bestimmten Verhaltens eines/einer Mitarbeiter:in künftig keine Verträge mehr den potentiellen Vertragspartner abgeschlossen werden. Dieser Vermerk sollte weitere Vertragsabschlüsse mit dem nicht gewollten Vertragspartner verhindern. Als Ausdruck des allgemeinen Gedankens der Privatautonomie gilt im Schuldrecht das Prinzip der Vertragsfreiheit, also auch der Entscheidungsfreiheit, ob und mit...
Ich bin als Berater immer wieder damit konfrontiert, dass "man ja in CRM-Systemen alles speichert, was für die Kundenbeziehung wichtig ist".
Darf man das? Wie ist das aus datenschutzrechtlicher Sicht zu bewerten?