Die Kontaktdatenerhebung zur Nachverfolgung von Infektionsketten ist in Deutschland in einigen Ländern vorgeschrieben. Dies weckt Begehrlichkeiten der Polizeibehörden bei Ermittlungen
Das BMfGSPK hat eine Verordnung zur Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Kontaktdaten durch Beförderungsunternehmer erlassen, die datenschutzrechtliche Implikationen hat. Die VO gilt ab 21.7.2020.
Am 29.5.2020 sollen Lockerungen für Veranstaltungen gelten. Ein Stufenplan wird erarbeitet: 100 Personen, 500 Personen, 1.000 Personen ...
Hier eine Information vorab (Stand 23.05.2020) ...