Das LG München I hat am 29.11.2022 in einem Verbandsverfahren zu einem Cookie-Banner (über ein CMP) ein Urteil gefällt. Sie wollen mehr dazu erfahren ...
Eine Entscheidung des LG Köln vom 13.04.2021 (31 O 36/21) ist für jeden Websitenbetreiber interessant, der seinen „Cookie-Banner“ noch nicht auf „notwendig, Präferenzen, Statistik, Marketing“ umgestellt hat. Ein Cookie-Banner wie: „ Um unsere Website für Sie ....., verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. ...“ ist unzulässig und kann mit einstweiliger Verfügung untersagt werden.
Die Cookies auf einer Website richtig zu stapeln und den Website-Besuchern schmackhaft zu machen, fällt vielen Website-Betreibern schwer. NOYB (die Organisation, die von Max Schrems gegründet wurde) geht nun gegen das unzulässige Web-Tracking vor.