Das LG München I hat am 29.11.2022 in einem Verbandsverfahren zu einem Cookie-Banner (über ein CMP) ein Urteil gefällt. Sie wollen mehr dazu erfahren ...
Auch in Norwegen hat sich die Aufsichtsbehörde zu Google Analytics geäußert. „Google Analytics kann illegal sein Die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) hat die Verwendung von Google Analytics auf einer Website untersucht. Sie kamen zu dem Schluss, dass die Verwendung von Google Analytics bedeutet, dass personenbezogene Daten in die Vereinigten Staaten gesendet werden.“ Hier erfahren Sie mehr. (in norwegischer Sprache)
Die französische Aufsichtsbehörde hat gegen Google eine Geldstrafe von Euro 150.000.000 und gegen Facebook eine Geldbuße in Höhe von Euro 60.000.000 verhängt. Es geht um die Frage der Ablehnungsmöglichkeit von Cookies auf den Websiten der Verantwortlichen. „Nach Untersuchungen stellte die CNIL fest, dass die Websites facebook.com, google.fr und youtube.com die Ablehnung von Cookies nicht so einfach machen wie deren Annahme. Sie verhängt daher gegen FACEBOOK ein Bußgeld von 60...
Eine Entscheidung des LG Köln vom 13.04.2021 (31 O 36/21) ist für jeden Websitenbetreiber interessant, der seinen „Cookie-Banner“ noch nicht auf „notwendig, Präferenzen, Statistik, Marketing“ umgestellt hat. Ein Cookie-Banner wie: „ Um unsere Website für Sie ....., verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. ...“ ist unzulässig und kann mit einstweiliger Verfügung untersagt werden.
Die Cookies auf einer Website richtig zu stapeln und den Website-Besuchern schmackhaft zu machen, fällt vielen Website-Betreibern schwer. NOYB (die Organisation, die von Max Schrems gegründet wurde) geht nun gegen das unzulässige Web-Tracking vor.
Die französische Datenschutzbehörde (CNIL) hat eine Millionenstrafe gegen Google LLC (EUR 60 Mio) und Google Ireland Ltd (EUR 40 Mio) und gegen Amazon Europe (EUR 35 Mio).