Mit 5.3.2022 tritt die neue COVID-19-Basismaßnahmenverordnung – COVID-19-BMV (BGBl. II 68/2022, 86. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend grundlegende Basismaßnahmen, die zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen werden) in Kraft.
Das BMfGSPK hat eine Verordnung zur Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Kontaktdaten durch Beförderungsunternehmer erlassen, die datenschutzrechtliche Implikationen hat. Die VO gilt ab 21.7.2020.