Am 10. Juli 2023 hat die Europäische Kommission den Angemessenheitsbeschluss zum EU-US-Datenschutzrahmen (Data Privacy Framework, DPF) erlassen. Damit stellt die EU-Kommission gemäß Artikel 45 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fest, dass die USA bzw. die Übermittlung personenbezogener Daten von natürlichen Personen (im Anwendungsbereich der DSGVO) durch Unternehmen / Organisationen in der EU (Datenexporteure) an Unternehmen / Organisationen (als Datenimporteure) in den USA,...
Unter https://www.dataprivacyframework.gov/s/ werden die Europäer, die personenbezogene Daten an Empfänger in die USA übermitteln, in Zukunft nachprüfen können, ob der Empfänger "registriert" ist. Bis dato (12.7.2023) ist die Website "under construction". Die Seite, auf der Unternehmen / Organisationen gesucht werden können, ist jedoch schon online erreichbar.
Die Europäische Kommission hat nun (am 10.7.2023) bestätigt, dass der Nachfolger des "Privacy Shields" ein angemessenes Schutzniveau bietet; es liegt ein sog. Angemessenheitsbeschluss vor, der die Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der EU in die USA zu einem Empfänger (Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter) nach denselben Kriterien für zulässig erklärt, wie wenn der Datenempfänger in der EU seinen Sitz hätte. Voraussetzung ist jedoch, dass der konkrete Empfänger...