Das BVwG ist folgender Ansicht und verweht juristischenPersonen den Rechtsschutz in Datenschutzangelegenheiten im Verwaltungsverfahren, dh vor der DSB. „Damit ist aber auch § 24 DSG, welcher jeder betroffenen Person ein Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einräumt, auf natürliche Personen beschränkt. Demnach ist, insoweit eine Datenverarbeitung gemäß § 1 Abs. 1 DSG vorliegt, auch die Geltendmachung des subjektiven Rechts einer juristischen Person im Wege des...
Die Österreichische Datenschutzbehörde hat am 07.03.2019 in einem Bescheid (DSB-D130.033/0003-DSB/2019) festgestellt, dass ein Spam-E-Mail das Grundrecht auf Datenschutz des Empfängers verletzt.
Die DSB hat am 4.2.2019 (DSB-D123.089/0002-DSB/2018) eine Beschwerde zu einem Löschungsantrag einer juristischen Person abgewiesen. Der Sachverhalt betraf eine Bewertung einer SteuerberatungsGmbH auf
Das DSG (Datenschutzgesetz) wurde mit dem Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (BGBl I 120/2017, 31.7.2017) geändert und im Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018 (BGBl I 24/2018) finden sich wieder Änderungen.