Die Datenschutzbehörde hatte über einen Sachverhalt (vor dem 25.05.2018) entschieden, bei dem ein Unberechtigter eine Auskunft von einem Verantwortlichen über personenbezogene Daten einer betroffenen Person bekommen hat, die er nicht bekommen hätte dürfen. (DSB-D123.098/0003-DSB/2018 vom 10.9.2018)
Das DSG (Datenschutzgesetz) wurde mit dem Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (BGBl I 120/2017, 31.7.2017) geändert und im Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018 (BGBl I 24/2018) finden sich wieder Änderungen.