Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat mit Urteil vom 11.06.2024 (3 Sla 2/2024) in einem arbeitsgerichtlichen Fall den möglichen Ausschluss von Ansprüchen nach der DSGVO aufgrund einer vertraglich vereinbarten Ausschlussfrist zu beurteilen. Die Klausel lautete: Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verhindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei...