In den Niederlanden wurde ein (exterritorialer) Verantwortlicher mit einer DSGVO-Strafe belegt. Er hatte keinen Vertreter iSd Art 27 DSGVO bestellt, und wurde von der Behörde nun aufgefordert, dies binnen einer Frist nachzuholen und es wurde eine Zwangsstrafe von EUR 20.000,-- für je 14 Tage Nichtbestellung bei Nichtbeachtung dieser Anordnung angedroht.
Die französische Datenschutzbehörde (CNIL) hat eine Millionenstrafe gegen Google LLC (EUR 60 Mio) und Google Ireland Ltd (EUR 40 Mio) und gegen Amazon Europe (EUR 35 Mio).
Upskirting wird unter Strafe gestellt. Fotos in WC-Kabinen führen zu DSGVO-Strafe.
Die DSB straft schon jetzt, wenn jemand sein Smartphone dazu benutzt, Fotos im höchstpersönlichen Lebensbereich ohne ausdrückliche Einwilligung anzufertigen.
Haben Sie ihr Marketing im Griff? Wenn nicht, dann drohen DSGVO-Strafen in beträchtlicher Höhe.
Vodafone hat in Italien nun eine Strafe in Höhe von EUR 12.250 Mio erhalten.
Der Hamburgische Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat gegen H&M wegen der Verletzung der DSGVO im Bereich der Verarbeitung von ArbeitnehmerInnendaten eine Geldstrafe von ca EUR 35 Mio verhängt. Das „Vergehen“ H&M Hennes & Mauritz Online Shop A.B. & Co. KG („H&M“) hat Daten von Beschäftigten erhoben und gespeichert, die nicht unmittelbar mit dem Arbeitsverhältnis zu tun haben, und die Sozial- und Privatsphäre der Mitarbeiter Innen...