Die deutsche Datenschutzkonferenz hat am 22.06.2022 neue Informationen zur Facebook Fanpages veröffentlicht. Ein datenschutzkonformer Betrieb ist laut Aussage der deutschen Datenschutzaufsixhtdbehörden nicht möglich. Es drohen auch Bußgelder. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die französische Aufsichtsbehörde CNIL eine Fanpage betreibt.
Die dt Datenschutzkonferenz hat am 24.3.2022 Hinweise zur Abwicklung von Online-Käufen veröffentlicht: 1. Verantwortliche, die Waren oder Dienstleistungen im Onlinehandel anbieten, müssen ihren Kund*innen unabhängig davon, ob sie ihnen daneben einen registrierten Nutzungszugang (fortlaufendesKund*innenkonto) zur Verfügung stellen, grundsätzlich einen Gastzugang (Online-Geschäft ohne Anlegen eines fortlaufenden Kund*innenkontos) für die Bestellung bereitstellen. Den gesamten Text des...
Am 2.12.2019 hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz dazu Informationen veröffentlicht. … auch dataprotect hat sich dazu Gedanken gemacht.
Die Post hat die Parteienaffinität nach Ansicht der DSB (Bescheid vom 11.2.2019) unzulässigerweise verarbeitet. Das LG Feldkirch hat Anfang August 2019 EUR 800,-- an Schadenersatz zugesprochen (nicht rechtskräftig). Doch wie hoch könne eine Geldstrafe nach den Berechnungskriterien der deutschen DSK ausfallen?
Die deutsche Datenschutzkonferenz hat sich im Jänner 2019 mit der Zulässigkeit von Videoüberwachung aus Fahrzeugen beschäftigt, und dazu ein Positionspapier veröffentlicht.
Die dt. Datenschutzkonferenz hat sich zu Facebook Fanpages positioniert. Das Papier trägt das Datum: 1. April 2019, ist aber leider kein Aprilscherz: „…ist ein datenschutzkonformer Betrieb einer Fanpage nicht möglich.“
Viele Leute fragen mich, ob es noch zulässig ist, Weihnachtskarten oder Weihnachtsgrüße an Kunden, Lieferanten oder andere Personen zu versenden, oder ob die DSGVO das verbietet.