Im Fall C-345/17 hat der EuGH am 14.2.2019 entschieden. Die Videoaufzeichnung von Polizeibeamten in einer Polizeidienststelle während der Arbeit und die Veröffentlichung des Videos zB auf YouTube fällt in den Anwendungsbereich der DSRL (und damit wohl auch der DSGVO).
Sind Notizen und Notizbücher, die im Rahmen von Hausbesuchen durch Mitglieder einer Religionsgemeinschaft angefertigt werden, eine "Datei" iSd Datenschutzrichtlinie? Verarbeitet eine Religonsgemeinschaft Daten, wenn Mitglieder im Rahmen der Evangelisierung bei Hausbesuchen Notizen anfertigen und Name, Adresse sowie auch den Gesprächsinhalt und damit auch die religiöse Anschauung der Gesprächspartner auf Papier (Notizen, Notizbücher) festhalten? Der Generalanwalt beim EuGH sagt: JA.