Die Datenschutzbehörde hat in einem Verwaltungsstrafverfahren (DSB-D550.084/0002-DSB/2018, 27.09.2018, rk) gegen eine Privatperson mit Straferkenntnis vom 27.09.2018 eine Geldstrafe von EUR 300,-- wegen einer Dashcam verhängt.
Die deutsche Datenschutzkonferenz hat sich im Jänner 2019 mit der Zulässigkeit von Videoüberwachung aus Fahrzeugen beschäftigt, und dazu ein Positionspapier veröffentlicht.
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung führt zu einem „Verbot“ einer Dash-Cam durch die DSB. Dies wird in eine Warnung nach Art 58 Abs 2 lit a DSGVO sowie in einer Empfehlung ausgesprochen.